Notar Erbvertrag/Testament
Notar Erbvertrag/Testament - Kanzlei Beeler & Marbacher
Wie erstellt man ein Testament in der Schweiz?
In der Schweiz kann ein Testament auf verschiedene Arten erstellt werden, abhängig von den individuellen Vorlieben und der gewünschten Formalität.

- Öffentlich beurkundetes Testament: Das Testament wird bei einem Notar unter Mitwirkung von zwei Zeugen erstellt.
- Eigenhändiges Testament: Das Testament ist vom Erblasser von Anfang bis Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen.
- Nottestament: In einer akuten Notlage ist der Erblasser befugt, ein mündliches Testament zu errichten. Er muss seinen Willen vor zwei Zeugen erklären und sie beauftragen, seiner Verfügung umgehend die nötige Beurkundung zu verschaffen.
Es ist ratsam, sich vor der Erstellung eines Testaments rechtlich beraten zu lassen, um sicherzustellen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat bietet durch Ihre Notare und Fachanwälte Erbrecht ideale Voraussetzungen, um Sie kompetent zu beraten und massgeschneiderte Lösungen mit Ihnen zu erarbeiten. Gleichzeitig können unsere Notare die Testamente öffentlich beurkunden.
Was muss in einem Testament stehen?
Der Erblasser ist in der inhaltlichen Ausgestaltung des Testaments grundsätzlich frei, solange er die Formvorschriften einhält. Das Testament sollte insbesondere folgende Punkte enthalten:
- Widerrufsklausel: Sie sollten klarstellen, ob frühere Testamente und Verfügungen aufgehoben und für ungültig erklärt werden.
- Erben und Begünstigte: Benennen Sie die Personen oder Organisationen, die Sie als Erben oder Begünstigte bedenken möchten. Geben Sie deren vollständigen Namen, Geburtsdatum und Adresse an.
- Vermögensverteilung: Legen Sie fest, welcher Teil Ihres Vermögens in welcher Form an welche Erben oder Vermächtnisnehmer gehen soll. Sie können konkrete Vermögenswerte, Geldbeträge oder Prozentsätze zuweisen. Klären Sie auch, ob es Auflagen oder Bedingungen gibt, welche die Erben erfüllen müssen.
- Pflichtteil: Beachten Sie, dass in der Schweiz Ehegatten und Nachkommen einen gesetzlichen Pflichtteil haben. Dieser Anteil kann ihnen nicht entzogen werden.
- Willensvollstrecker: Sie können in Ihrem Testament einen Willensvollstrecker ernennen, welcher die Erbschaft verwaltet.
Sind Sie unsicher, wie Sie Ihren Willen rechtlich ausformulieren müssen? Wollen Sie überprüfen lassen, ob ihr Testament den gesetzlichen Voraussetzungen entspricht? Haben Sie Fragen zu den inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten? Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat steht Ihnen gerne beiseite. Durch unsere langjährige Erfahrung als Notare und Fachanwälte Erbrecht kennen wir die Wünsche der Klienten bestens und können massgeschneiderte Lösungen anbieten.
Was ist der Unterschied zwischen einem Erbvertrag und einem Testament?
Der Erbvertrag wie auch das Testament sind Verfügungen von Todes wegen, mit welchen über die Vermögensverteilung nach dem Tod entschieden werden kann. Während das Testament vom Erblasser selbst verfasst wird und jederzeit widerrufen werden kann, ist ein Erbvertrag eine Vereinbarung unter mehreren Personen, für deren Abänderung in der Regel die Zustimmung aller Vertragsparteien notwendig ist.

Als Notare des Kantons Luzern und Fachanwälte Erbrecht sind wir mit den Vor- und Nachteilen der beiden Verfügungsformen bestens vertraut. Gerne finden wir gemeinsam mit Ihnen die passende Lösung.
Wann macht ein Erbvertrag mehr Sinn als ein Testament?
Auch wenn das Testament in der Erstellung und Abänderung leichter ist, gibt es gewisse Konstellationen, in welchen ein Erbvertrag von Vorteil ist.
- Umfassende familiäre Regelungen: während der Erblasser in einem Testament lediglich über seine eigenen Vermögenswerte verfügen kann, können sich in einem Erbvertrag mehrere Personen erbrechtlich verpflichten, wodurch die Gestaltungsmöglichkeiten deutlich umfangreicher werden.
- Umgehung Pflichtteil: Durch einen Erbvertrag können die pflichtteilsgeschützten Erben rechtmässig auf ihren Pflichtteil verzichten. Dies ermöglicht es dem Erblasser, vollständig über seine Vermögenswerte zu verfügen. Der Verzicht kann beispielsweise mit einer lebzeitigen Zuwendung abgegolten werden.
- Unternehmensnachfolge: Bei der Regelung der Unternehmensnachfolge kann ein Erbvertrag hilfreich sein, um die Beteiligungen und Verantwortlichkeiten der Erben im Detail zu regeln, einschliesslich der Leitung des Unternehmens und der Verteilung von Gewinnen.
- Gegenseitige Verpflichtungen: In gewissen Fällen möchten sich Ehepartner grösstmöglich begünstigen, jedoch sicherstellen, dass die Vermögenswerte nach dem Tod in der Familie bleiben. Durch gegenseitige Verpflichtungen in einem Erbvertrag kann diesem Wunsch Rechnung getragen werden.
Möchten auch Sie Ihren Nachlass umfassend regeln und wissen nicht, ob dies mittels Erbvertrag oder Testament besser umgesetzt werden kann? Die Fachanwälte und Notare von Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat helfen Ihnen gerne weiter. Durch langjährige Erfahrung und grosse Expertise garantieren wir kompetente und umfassende Beratung.
Notariat Beeler & Marbacher - Ihr Ansprechpartner für Erbverträge und Testamente in Luzern
Die Beeler & Marbacher Anwaltskanzlei und Notariat ist der ideale Partner für sämtliche Fragestellungen rund um Erbverträge und Testamente. Sie suchen versierte und unkomplizierte Fachleute? Wir sind für Sie da, als Notare des Kantons Luzern und Anwälte mit Fachanwaltexpertise. Dank unserer langjährigen Erfahrung und unserem Engagement für individuelle Lösungen, können Sie sich auf erstklassige Beratung und professionelle Beurkundungen verlassen.

Mit uns verfügen Sie über einen scharfsinnigen Partner,
- der Ihnen zuhört und Ihre Ziele und Vorstellungen rasch erfasst,
- der Ihnen die verschiedenen Handlungsmöglichkeiten aufzeigt,
- mit dem Sie Ihre persönliche und intelligente Nachlassregelung umsetzen,
- der steuerrechtliche Aspekte mitberücksichtigt und
- der für Sie die behördlichen Vorgaben erfüllt.

Haben auch Sie Fragen rund um Erbverträge und Testamente? Dann zögern Sie nicht mit der Kontaktaufnahme. Sie erreichen uns:
Wir rechnen gemäss Beurkundungsgebührenverordnung ab. Eine Zusammenstellung der Preise ist unter folgendem Link aufrufbar.
